AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen der Bistums-KODA Fulda im Februar 2016

Aufnahme von Smartphones in die Sachschadensersatzrichtlinie

Da zum Teil von Mitarbeitern/innen private Laptops und Smartphones auch dienstlich eingesetzt werden, wird auch für diese technischen Hilfsmittel im Rahmen der Sachschadensersatzrichtlinie bei Verlust oder Beschädigung Ersatz in angemessenem Umfang gewährt, jedoch nur, wenn die dienstliche Nutzung vorher schriftlich genehmigt wurde.

Folgende Höchstgrenzen für Neugeräte wurden festgelegt:

a) Mobiltelefon:                                           50,00 €

b) Laptop und Smartphone:                      600,00 €

c) Fotokamera (auch digital):                    150,00 €


 

Änderungen im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst

Die beim Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD vorgenommenen Veränderungen hat die Bistums-KODA in einem Überleitungsbeschluss rückwirkend ab dem 01.07.2015 weitestgehend übernommen.


Konkret bedeutet dies, dass Beschäftigte der Entgeltgruppen S 6, S 7 und S 8 höheren Entgeltgruppen zugeordnet wurden, und zwar wie folgt:


S 6 wird zu S 8a

S 8 wird zu S 8b

S 7 Fallgruppe1 bzw. 2 zu S 9.


Die Zuordnung geschieht automatisch, d.h. die Betroffenen brauchen hierzu keinen Antrag auf Umgruppierung stellen.


Leiter/innen sowie deren ständige Vertreter/innen können rückwirkend zum 01.07.2015 folgende   Höhergruppierungen bis zum 30.09.2016 (Ausschlussfrist)   schriftlich beantragen:


Durchschnittsbelegung ab 40 Plätze:                        Leiter/in: S 13

Durchschnittsbelegung ab 70 Plätze:                        Leiter/in: S 15;               ständige Vertretung: S 13;

Durchschnittsbelegung ab 100 Plätze:                      Leiter/in: S 16;               ständige Vertretung: S 15;

Durchschnittsbelegung ab 130 Plätze:                      Leiter/in: S 17;               ständige Vertretung: S 16;

Durchschnittsbelegung ab 180 Plätze:                      Leiter/in: S 18;               ständige Vertretung: S 17

 

Näheres ist im Amtsblatt des Monats März bzw. der aktualisierten AVO unter „ Überleitungsbeschluss zur Neuregelung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst“ nachzulesen.


 

Druck der AVO Fulda

Nachdem der Beschluss über die Änderungen im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst erfolgt ist, wird die AVO umgehend in Druck gehen.


 

Außerdem:

Wahl der neuen Bistums-KODA

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 sollen die Gewerkschaften angemessen am Dritten Weg beteiligt werden. Das Bistum Fulda hat hierzu die Voraussetzung geschaffen und die Gewerkschaften zur Beteiligung aufgefordert.

In der vorgesehenen Frist, die am 15.02.2016 endete, hat keine Gewerkschaft Interesse bekundet, sodass ihre Mitwirkung für die nächste Legislaturperiode entfällt.



Das Wahlleitungsteam, bestehend aus Frau Monika Bauer, Herrn Stefan Bug, Herrn Joachim Unger, Frau Irene Ziegler und Herrn Mathias Ziegler kann somit die Vorbereitungen aufnehmen.


Weiterhin bittet die Bistums-KODA alle Mitarbeiter, geeignete Kandidaten für dieses wichtige Gremium zu gewinnen und vorzuschlagen.