AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 

Bistums-KODA Fulda


Bekanntmachung über die Bildung einer neuen KODA mit Beteiligungsmöglichkeit der Gewerkschaften

Im Januar 2022 wird nach Ablauf der laufenden Amtszeit der Bistums-KODA Fulda eine neue Bistums-KODA gebildet werden. Hierbei haben die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, eigene Vertreterinnen und Vertreter für die Mitarbeiterseite in die Bistums-KODA zu entsenden.


Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Bistums-KODA Fulda räumlich und fachlich zuständig sind.


Den betreffenden Gewerkschaften wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich binnen einer Anzeigefrist von zwei Monaten nach Bekanntmachung an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Bistums-KODA zu beteiligen.


Die Anzahl der Vertreter, die von den Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zuständigkeitsbereich der Kommission (Organisationsstärke). Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke ist laut KODA-Ordnung ein Sitz für die Gewerkschaften vorbehalten. An der Vergabe dieses Sitzes werden nur die Gewerkschaften beteiligt, in denen jeweils mindestens 0,5 % der wahlberechtigten Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich dieser Kommission organisiert sind.


Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Bistums-KODA Fulda beteiligen wollen, müssen dies gegenüber der Vorsitzenden der Bistums-KODA, Frau Dagmar Heil, Adresse: Geschäftsstelle der  Bistums-KODA, Paulustor 5, 36037 Fulda, innerhalb der oben genannten Anzeigefrist, also bis spätestens 01.06.2021, schriftlich mitteilen. Die Anzeige kann nur bis zum Ablauf dieser Anzeigefrist abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).


gez. Dagmar Heil

Vorsitzende der Bistums-KODA Fulda