Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
Rückwirkend zum 01.01.2017 werden die Gehälter um 2,00 % angehoben, mindestens aber um 75 €.
Zum 01.01.2018 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 %.
Ab 01.10.2018 werden die Entgeltgruppen 10 bis 15 in der jeweiligen Stufe 6 analog zu den Regelungen des Tarifvertrages der Länder angepasst.
Die Arbeitnehmereigenbeteiligung zur KZVK führt im Jahr 2017 weiterhin zu einer Absenkung von 0,05 % und ab 01.01.2018 um 0,3 % der Entgelttabellen.
Die Ausbildungsvergütungen und Vergütungen der Praktikanten erhöhen sich zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 jeweils um 35 €.
Für Pflegekräfte werden die Eingruppierungsrichtlinien und Stufenlaufzeiten für die Entgelttabelle analog der Regelungen des TV-L zum 01.01.2017 angewendet.
Der bisher nur für die Mitarbeiter/innen im Sozial- und Erziehungsdienst formulierte § 2 aus Anlage 10 wurde in den Allgemeinen Teil der AVO unter § 3a übernommen.
In Absatz 1 des § 36 (Ausschlussfrist) wird das Wort "schriftlich" durch die Worte "in Textform" ersetzt.
Dies entspricht der Regelung nach § 126 BGB und bedeutet, dass die dort genannten Ansprüche in Zukunft auch in Form elektronischer Mitteilungen, also z.B. als E-Mails geltend gemacht werden können.
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