AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im August 2019

Entgeltanpassungen 2019 bis 2021

Es wurde folgende Entgeltanpassung für die Jahre 2019 bis 2021 beschlossen:

1.

Die Tabellenwerte in den Entgeltbasistabellen (Buchstabe A bis C) zu § 7 a der Anlage 8 AVO Fulda werden wie folgt erhöht:

a) zum 1. Januar 2019 um 3,2 %, mindestens um 100,00 €,

b) zum 1. Januar 2020 um 3,2 %, mindestens um   90,00 €,

c) zum 1. Januar 2021 um 1,1 %, mindestens um   50,00 €.

Garantierte Vergütungsbestandteile und Besitzstandszulagen, die gemäß der geltenden Ordnung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts im Bistum Fulda vom 30.06.2008 gezahlt werden und die nach der genannten Ordnung veränderbar sind, erhöhen sich entsprechend der Ziffer 1 a) bis c), jedoch ohne Umsetzung der Mindestbeträge.


2.

Die Entgelttabelle des Buchstaben D (Chorleiter- und Organistenvergütung) der Anlage 5 AVO Fulda wird wie folgt erhöht:

a) zum 1. Januar 2019 um 3,2 %,

b) zum 1. Januar 2020 um 3,2 %,

c) zum 1. Januar 2021 um 1,1 %.


3.

Die bis 31.12.2018 zustehenden Garantiebeträge nach Buchstabe G der Anlage 5 AVO Fulda erhöhen sich analog zu Punkt 2 a) bis c).

Bei Höhergruppierungen ab dem 1. Januar 2019 werden die Garantiebeträge auf 100,00 € bei den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. auf 180,00 € bei den Entgeltgruppen 9 bis 15 erhöht. Diese Festlegung gilt für die Dauer der Laufzeit der oben genannten Entgeltanpassungen. Es erfolgen keine weiteren prozentualen Erhöhungen zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021.

Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Höhergruppierung.


4.

Die monatliche Ausbildungs- und Praktikantenentgelte (Buchstabe E und F der Anlage 5 AVO Fulda) werden wie folgt erhöht:

a) zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 €,

b) zum 1. Januar 2020 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 €.


5.

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Regelungen nur, wenn sie dies bis zum 30.11.2019 schriftlich beantragen.


6.

die Laufzeit dieser Entgeltanpassung wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. September 2021 festgelegt.

 

Sabbatjahr

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Fulda können ab 01.01.2020 ein Sabbatjahr beantragen.

Der entsprechende Beschluss wird im nächsten Kirchlichen Amtsblatt der Diözese veröffentlicht.

 

Jubiläum

Die Bistums-KODA Fulda feiert ihr 30-jähriges Bestehen.

Aus diesem Anlass findet am 23.10.2019 im Bonifatiushaus in Fulda ein Akademieabend statt. Festredner wird der Generalvikar der Diözese München-Freising, Herr Dr. Dr. Peter Beer, zum Thema "Der Dritte Weg - ein Weg ins Abseits? Chancen und Risiken für die Zukunft" sein.