AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Dezember 2021 und Februar 2022

Job-Bike/Job-Rad

Beschäftigte haben im Rahmen von § 18 AVO Fulda Anspruch auf ein vom Dienstgeber geleastes Dienstfahrrad im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die Anbieterauswahl sowie die Festlegung der geltenden Leasingbedingungen obliegt dem jeweiligen Dienstgeber, auch mit zusätzlichen Vereinbarungen in Form einer Dienstvereinbarung.

 

Corona-Sonderzahlung

Die Bistums-KODA beschließt im Februar 2022 die Auszahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für die angestellten Mitarbeitenden des Bistums Fulda. Mitarbeitende in einem ungekündigten/unaufgelösten, aktiven Arbeits-/Ausbildungsverhältnis erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung.

Die Corona-Sonderzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. 

Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt:


  • für alle Entgeltgruppen der Entgelttabellen A, B (SuE), C       900,00 €,
  • für Auszubildende (Entgelttabelle E)                                       450,00 €.

Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Sonderzahlung entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig zu zahlen.

Maßgeblich sind die Verhältnisse am 21.02.2022.