Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
Beschäftigte haben im Rahmen von § 18 AVO Fulda Anspruch auf ein vom Dienstgeber geleastes Dienstfahrrad im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die Anbieterauswahl sowie die Festlegung der geltenden Leasingbedingungen obliegt dem jeweiligen Dienstgeber, auch mit zusätzlichen Vereinbarungen in Form einer Dienstvereinbarung.
Die Bistums-KODA beschließt im Februar 2022 die Auszahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für die angestellten Mitarbeitenden des Bistums Fulda. Mitarbeitende in einem ungekündigten/unaufgelösten, aktiven Arbeits-/Ausbildungsverhältnis erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung.
Die Corona-Sonderzahlung ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt:
Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Sonderzahlung entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig zu zahlen.
Maßgeblich sind die Verhältnisse am 21.02.2022.
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